Anmeldung für die Klasse 7
zum Schuljahr 2024/25

Schön, dass Du dich für unsere Schule interessierst!

Der Anmeldezeitraum für die neuen 7. Klassen im Schuljahr 2024/25 ist vom 20. bis 28. Februar 2024.
Bitte reservieren Sie als Eltern hier einen Termin für die Anmeldung, wenn wir die Wunsch-Schule sind.
Am 22.2.2024 kann in der Zeit von 8 bis 14 Uhr auch ohne Termin angemeldet werden.
Bereits gebuchte Termine bleiben selbstverständlich bestehen.

Das Anmeldeformular können Sie bereits im Vorfeld ausfüllen und mitbringen. Sollten Sie fragen zu einzelnen Angaben haben, lassen Sie die Felder einfach frei und wir ergänzen sie bei der Anmeldung.


Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung mitzubringen:

  • Anmeldebogen und Förderprognose im Original
  • Zeugnis der 5. Klasse und des 1. Halbjahrs der 6.Klasse
  • ggf. Gutachten über den sonderpädagodischen Förderbedarf

Bei einer Förderprognose von 3,0 oder schwächer ist bis zum 19.2.2024 ein Beratungsgespräch verbindlich durchzuführen. Hierzu ist ein gesonderter Termin nötig, den Sie bitte telefonisch mit dem Sekretariat vereinbaren. Bewerbungen aus einem anderen Bundesland bzw. von Schulen, die mit dem Halbjahreszeugnis keine Förderprognosen und Anmeldebögen für die Berliner Schule vergeben (Privatschulen o.ä.), kontaktieren bitte im Vorfeld das Schulamt Neukölln zur Absprache der Anerkennung der individuellen Leistungsnachweise.



Kriterien und Verfahren für die Aufnahmen in die 7. Jahrgangsstufe (Sekundarstufe I) des Hannah-Arendt-Gymnasiums gemäß §§ 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 SchulG und 6 Abs. 3 und 5 Sek-I-VO

Für das Kriterienkontingent nach §§ 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 SchulG und 6 Abs. 3 und 5 Sek-I-VO wird hiermit folgendes festgelegt:

  • 32 Plätze für eine bilinguale Profilklasse werden zunächst nach der Notensumme der Fächer Englisch (doppelte Gewichtung) und Gesellschafts-wissenschaften der beiden letzten Halbjahreszeugnisse (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Sek-I-VO), bei gleicher Rangfolge dann nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sek-I-VO). Bleiben danach mehr Bewerberinnen und Bewerber mit gleicher Rangfolge als verfügbare Plätze übrig, entscheidet das Los (§ 6 Abs. 5 Satz 4 Sek-I-VO).
  • Alle weiteren nach Aufnahmekriterien zu vergebenden Plätze werden zunächst nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sek-I-VO). Bleiben danach mehr Bewerberinnen und Bewerber mit gleicher Rangfolge als verfügbare Plätze übrig, entscheidet das Los (§ 6 Abs. 5 Satz 4 Sek-I-VO).