Schulordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums
§1
Die Schule ist der Ort, an dem miteinander und voneinander gelernt wird. Wesentliche
Grundlagen dafür sind innerhalb und außerhalb des Unterrichts Toleranz und Verantwortung
des Einzelnen für sich und für die Gemeinschaft. In diesem Sinne kann eine Schulordnung
Regeln und Verhaltensnormen im Rahmen des Schulgesetzes formulieren. Sie fußen aber auf
der Einsicht des Einzelnen, dass es darauf ankommt, diese Schule so zu gestalten, wie alle am
Schulleben Beteiligten es sich wünschen. Erforderlich dazu ist allgemeine Rücksichtnahme.
§2
Störende, belästigende oder gefährliche Handlungen müssen unterbleiben. Das Mitbringen von
Waffen aller Art ist auf dem gesamten Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen
verboten. Rassistische, fremdenfeindliche, menschenverachtende oder Gewalt androhende
Äußerungen werden nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit unter Beachtung der §§ 62
und 63 Schulgesetz geahndet.
§3
Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, die Sporthalle, den Schulhof und die
Sportanlagen. Auf dem gesamten Schulgelände und einem 2 m breiten Streifen um die zuvor
genannten Objekte ist das Rauchen nicht gestattet.
§4
Jeder sollte sich verantwortlich fühlen, das Schulgelände sauber zu halten. Für Abfälle sind
genügend Behälter aufgestellt. Die Möglichkeiten der Mülltrennung sind zu nutzen.
§5
(1) Während des Unterrichts sind Handys und elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte
der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet und in der Tasche zur verwahren, sofern deren
Nutzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.
(2) Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, auf dem
Schulgelände verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und damit eine Rechts-
verletzung dar.
(3) Ist das Handy bei Leistungsüberprüfungen eingeschaltet, gilt dies als Täuschungsversuch.
(4) Das Essen und das Kaugummikauen sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht
gestattet. Das Trinken ist, sofern es nicht zu einer Störung des Unterrichts führt oder die
Lehrkraft anders entscheidet, gestattet.
§6
Wir erwarten von jeder Schülerin und jedem Schüler, dass das gemeinsame Eigentum (Bücher,
Geräte, Mobiliar, Gebäude) sorgfältig behandelt wird. Bei mutwilligen oder grob fahrlässigen
Beschädigungen und Zerstörungen müssen sie selber oder die Erziehungsberechtigten
Schadenersatz leisten. Schäden an schulischem Eigentum sind der Schulleitung unverzüglich
zu melden. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich über die geltenden
Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitseinrichtungen zu informieren.
§7
Auftretende Konflikte sollen von den Beteiligten einvernehmlich gelöst werden. Kommt es zu
Konflikten mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, so bieten sich Gespräche mit der betreffenden
Person, der Klassenleitung und den Vertrauenslehrkräften der Schülerinnen und Schüler an.
Sollten die Konflikte hier nicht beigelegt werden können, so kann die Schulleitung um
Vermittlung gebeten werden.
§8
Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr geöffnet. Unterrichtstage sind Montag bis Freitag. Die
Unterrichtszeiten gliedern sich wie folgt:
01. Stunde 08:00 – 08:45 Uhr 06. Stunde 12:40 – 13:25 Uhr
02. Stunde 08:50 – 09:35 Uhr 07. Stunde 13:50 – 14:35 Uhr
03. Stunde 09:50 – 10:35 Uhr 08. Stunde 14:40 – 15:25 Uhr
04. Stunde 10:40 – 11:25 Uhr 09. Stunde 15:30 – 16:15 Uhr
05. Stunde 11:50 – 12:35 Uhr 10. Stunde 16:15 – 17:00 Uhr
Bei übermäßiger Hitze kann ein abweichender Plan (Kurzstundenplan) in Kraft treten.
Der Kurzstundenplan ist wie folgt gegliedert:
01. Stunde 08:00 – 08:30 Uhr 06. Stunde 11:25 – 11:55 Uhr
02. Stunde 08:35 – 09:05 Uhr 07. Stunde 12:20 – 12:50 Uhr
03. Stunde 09:20 – 09:50 Uhr 08. Stunde 12:55 – 13:25 Uhr
04. Stunde 09:55 – 10:25 Uhr 09. Stunde 13:30 – 14:00 Uhr
05. Stunde 10:50 – 11:20 Uhr 10. Stunde 14:00 – 14:30 Uhr
§9
In den Mittagspausen (nach der 4. und nach der 6. Std.) verlassen die Schülerinnen und
Schüler der Klassen 7-10 das Schulgebäude. Bei ungünstiger Witterung bleiben die
Klassenräume nach einem entsprechenden Klingelzeichen geöffnet.
§10
Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-10
während der regulären Schulzeit das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen.
§11
Ist eine Lehrkraft nicht 5 Minuten nach Stundenbeginn im Unterrichtsraum, meldet eine
Schülerin oder ein Schüler der Unterrichtsgruppe dies im Sekretariat.
§12
Fahrräder müssen auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden. Die Schule haftet
grundsätzlich nicht für Diebstähle und Beschädigungen an Fahrrädern und Zubehör sowie für
mitgebrachte Gegenstände aller Art.
§13
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren
Gründen, muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden. Mit Rückkehr in die Schule bzw.
spätestens am dritten Tag wird der Schule ein schriftliches Entschuldigungsschreiben vorgelegt.
Spätere Entschuldigungsschreiben werden grundsätzlich nicht mehr angenommen.
§14
Volljährige Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auf Verlangen der Tutorin bzw. des
Tutors oder der Klassenleitung Nachweise über den Grund ihres Fehlens zu erbringen (Atteste,
Bescheinigungen). Bei anstehenden Klausuren muss die Schule bis 08:00 Uhr von dem Fehlen
benachrichtigt und das ärztliche Attest bzw. die Bescheinigung spätestens am dritten Fehltag
der Pädagogischen Koordination vorgelegt werden.
§15
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht wegen Krankheit vorzeitig verlassen
möchte, meldet sie oder er sich bei einer Lehrkraft (möglichst der Klassenleitung oder der
Tutorin bzw. dem Tutor) und begibt sich anschließend in das Sekretariat, wo das Weitere
veranlasst wird.
§16
Anträge auf Beurlaubung müssen rechtzeitig mit einer Begründung eingereicht werden. Über
Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung oder die Tutorin bzw. der Tutor, über
längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet
die Schulleitung im Benehmen mit der Klassenleitung oder der Tutorin bzw. dem Tutor.
§17
Die Labor- und Nutzungsordnungen der einzelnen Fachbereiche sind Bestandteile dieser
Schulordnung.
§18
Diese Schulordnung vom wurde von der Schulkonferenz des Hannah-Arendt-Gymnasiums
beschlossen und tritt am 11. Februar 2013 in Kraft. Sie gilt auf unbestimmte Zeit.